BVerfG zum Amtsermessen: Behördenentscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein
Werden einschneidende Verwaltungsentscheidungen gefällt, ohne dass die Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle besteht, verletzt dies das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Hier ging es um die Verweigerung von Zuschüssen nach dem Investitionszulagengesetz, weil die Behörde ein Unternehmen nicht als verarbeitendes Gewerbe einordnete.